Eifelelfe  
Kinderschminken * Glitzertattoos * and more
  • AGB

 

1. Vertrag
Diese Auftragsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen "Eifelelfe" und dem Kunden geschlossen werden. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot
Angebote von "Eifelelfe" sind freibleibend und unverbindlich bis zum Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Kunde erklärt sich durch die Annahme von Angeboten sowie Abnahme von Leistungen mit den Auftragsbedingungen einverstanden. Eventuelle Änderungen und Abweichungen von Leistungen des vereinbarten Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, werden von "Eifelelfe" umgehend dem Kunden bzw. Auftraggeber mitgeteilt, sofern dies für die planmäßige Durchführung der Veranstaltung nötig ist.
3. Pausen
Den Mitarbeitern ist es gestattet, während der gesamten Aktionszeit zu trinken, zu essen und zu den Toiletten zu gehen.
4. Vertragsrücktritt/ Kündigung
Stornogebühren werden berechnet wie folgt
-Absage bis 2 Wochen vorher      kostenfrei
-Absage bis 1 Wochen vorher       50%   des Auftragspreises
-Absage bis 2 Tage vorher         100% des Auftragspreises
Bei außerordentlichen Gründen ist eine Kündigung des Vertrages für beide Parteien rechtlich zulässig. Zum Beispiel: - wenn eine Veranstaltung witterungsbedingt abgesagt werden muss. Auch wenn eine Veranstaltung aus sonstigen nicht vorhersehbaren Gründen nicht stattfindet, kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit "Eifelelfe" jederzeit kündigen. Er verpflichtet sich dann aber, die oben genannten Storno-Gebühren zu zahlen.
5. Absage
Sollte ich aus unerwarteten Gründen (Gesundheitlich, Familiär) Ihren Buchungstermin nicht wahrnehmen können, bin ich bemüht einen fachlich kompetenten Ersatz zu finden. Dies wird allerdings nicht garantiert. Es können keine Entschädigungen geltend gemacht werden.
6. Kinderanimation ist keine Betreuung
Bei der Kinderanimation bieten wir für die Kinder Schminken, Glitter Tattoo und Haarstyling an.
Ich weise aber darauf hin, dass ich kein Aufsichtspersonal sind!
Ich kann nicht gewährleisten ob und wie lange ein Kind an unseren Angeboten teilnimmt.
Für verschmutzte Kleidung übernehmen wir keine Haftung
Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt zu jeder Zeit bei den Eltern.
7. Kosten und Preise
Preise richten sich nach Ort, Art, Termin, Anzahl der Künstlerinnen, Animateure und Dauer des Auftrages. Ist es nicht möglich kostenfrei zu parken, sind die anfallenden Parkgebühren vom Auftraggeber zu tragen.
Die angegebenen Preise im Angebot sind Endpreise, aufgrund §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) fällt keine Mehrwertsteuer an. Druckfehler und sonstige Irrtümer sind vorbehalten. Kosten für die Anfahrt werden auf den Angeboten gesondert aufgeführt und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Die Bezahlung erfolgt als Überweisung im Voraus auf folgendes Konto:
Kreissparkasse Euskirchen
IBAN: DE53382501100005943998
Alternativ wäre auch eine Paypalzahlung möglich unter:
riahbell@gmx.de
Soll der Betrag in Bar am Buchungstag stattfinden, ist dies nur nachvorheriger Absprache mit einer Anzahlung möglich!


8. Fotoverwendung
Wir bitten die Eltern der geschminkten Kinder um ihre Zustimmung, welche jeweils Schriftlich bestätigt werden muss.
9. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von „Eifelelfe“ sofort nach Rechnungseingang ohne Abzüge zahlbar. Eine Barzahlung vor Ort ist nach vorheriger Rücksprache gegen Ausstellung einer Quittung möglich. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und/oder zahlt er nicht trotz schriftlicher Mahnung innerhalb einer gesetzlichen Frist, ist „Kinderschminken Lust auf Bunt“ berechtigt, Mahnkosten in Rechnung zu stellen.
10. Hygiene
Personen mit Neurodermitis, Herpes oder sonstigen Hautkrankheiten sowie Augen Entzündungen sollten nicht geschminkt werden.
Kinder mit Läusen werden aus hygienischen Gründen auch nicht geschminkt und sollten nicht in der Kinderanimation betreut werden, um die Verbreitung der Läuse zu verhindern.
11. Rechtswirksamkeit dieser AGBs
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden
Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

 
 
 
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